Krankenkassen übernehmen Leistungsansprüche nur, wenn Sie eine private Heilpraktikerversicherung abgeschlossen haben. Es gibt sehr unterschiedliche Tarife, Verträge und Kulanzen der verschiedenen Versicherungen. So kann es durchaus sein, dass bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise anerkannt werden. Sollte Ihre Versicherung Leistungen aberkennen oder einen geringeren Betrag erstatten, so müssen Sie die Differenz selbst tragen.
Honorare für Behandlungen |
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Homöopathische Erstkonsultation Kind
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190,- EUR 160,- EUR |
Jeden weiteren Termin |
60,- EUR |
Sollte der Termin die Zeit von einer Stunde überschreiten, so berechne ich pro angefangene 15 Minuten |
15,00 EUR
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Hypnose und katathymes Bilderleben 80,-EUR Seelisch-geistige Arbeit 80,-EUR Sollte der Termin die Zeit von
einer Stunde überschreiten, so berechne ich pro angefangene 15
Minuten
20,- EUR
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Telefonische Beratung: |
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Kurzauskunft oder Rezept |
10,- EUR |
Empfehlung bei akuter Erkrankung |
40,- EUR |
Bei Konsultationen außerhalb der Sprechzeiten erfolgt ein Aufschlag |
von 10,-bis 28,50 EUR
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Zahlungsweise: ausschließlich bar bei jedem Termin