Krankenkassen übernehmen Leistungsansprüche nur, wenn Sie eine private Heilpraktikerversicherung abgeschlossen haben. Es gibt sehr unterschiedliche Tarife, Verträge und Kulanzen der verschiedenen Versicherungen. So kann es durchaus sein, dass bestimmte Leistungen nicht oder nur teilweise anerkannt werden. Sollte Ihre Versicherung Leistungen aberkennen oder einen geringeren Betrag erstatten, so müssen Sie die Differenz selbst tragen.
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Honorare für Behandlungen |
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Homöopathische Erstkonsultation Kind
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190,- EUR 170,- EUR |
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Jeden weiteren Termin |
80,- EUR |
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Sollte der Termin die Zeit von einer Stunde überschreiten, so berechne ich pro angefangene 15 Minuten |
20,00 EUR
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Hypnose und katathymes Bilderleben 90,-EUR Seelisch-geistige Arbeit 90,-EUR 90,-EUR Sollte der Termin die Zeit von
einer Stunde überschreiten, so berechne ich pro angefangene 15
Minuten
20,- EUR
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Telefonische Beratung: |
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Kurzauskunft oder Rezept |
10,- EUR |
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Empfehlung bei akuter Erkrankung |
50,- EUR |
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Bei Konsultationen außerhalb der Sprechzeiten erfolgt ein Aufschlag |
von 15,-bis 30.00 EUR
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Zahlungsweise: ausschließlich bar bei jedem Termin